Der Begriff “Zivilschutz” wird je Region etwas anders ausgelegt. Z.B. beim Bund gibt es “Zivilschutz und Katastrophenschutz”. In DDR sah das sogar so aus, dass Gasmasken für die Zivilbevölkerung vorrätig waren, während dann 2020 erstmal auf eine Bestellung aus China gewartet wurde, wegen ganz einfachen Masken, bzw. im Namen des Notstandes noch irgendwelche Deals zu irgendwelchen Preisen mit irgendwelchen Bekannten. Und in der Russland, war der Begriff wohl zumindest historisch auch vorhanden, trotz dessen, dass es was in DDR mit Jugendorganisation gab (Erziehung zu Soldaten, für Thälmann, und wenn alle in Volksarmee, wer bleibt da als Zivilist übrig), es in ähnlicher Form auch in Moskau gab.
Ich selbst sehe den Begriff so, dass Zivilschutz dem Schutze von Zivilisten dient. Und im Rahmen von solchem Schutz, sehe ich insbesondere die eventuelle Evakuierung eines Landstreifens, ob nun wegen Invasion oder Flut.
Das mag sich ziemlich normal anhören. Rechtlich gibt es dazu aber Details, wie eben, dass es wenn es eine Evakuierungsorder gibt, es da kein Opt-Out gibt, bzw. man sich dann nicht wundern kann, wenn Dinge, wie abgestelltes Wasser, sowie dass man bei Notruf nicht unbedingt Hilfe bekommt, z.B. weil die paar Rettungshubschrauber woanders im Einsatz, während man bei dem Dorf oder Stadt ja von Evakuierung ausging. Und auch das Ding, dass wenn man vor die Haustür geht, schon sein kann, dass man von Patrouille aufgegriffen wird, die das evakuierte Gebiete gegen Plünderer im Blick hat.
Und was aber auch diese rechtliche Regelung betrifft, ist, dass es eben klar geregelt ist, wer so involviert ist, wenn es zu einer solchen Maßnahme kommt. D.h., allgemein würde Evakuierungsmaßnahme von der Berufsfeuerwehr geleitet werden.
Dazu hatte ich zuvor schon darüber geredet, dass je Landkreis Berufsfeuerwehr, deren Gehälter mit je paar Euro über wie “Council Tax” aller Einwohner im Landkreis finanziert wird. Sowie kommunaler ÖPNV-Betrieb mit Bussen vorhanden.
Und den Begriff “Zivilschutz” kann man dabei auch etwas breiter fassen. Im Beispiel, Brandanschläge auf Wohnheim. Insbesondere dank Brandschutzmahnamen waren da in letzten Jahren bei den vielen Fällen kaum Tote zu beklagen, im Unterschied z.B. zu Solingen 1993. Aber es ist ein Ding, wo argumentativ kaum ausreicht, also nur rumzusitzen und zu warten, bis weiterer Notruf, weil wieder irgendeine Bande auf Sauftour oder wie.
Hier geht es rechtlich darum, dass wenn auch für Sachbeschädigung üblicherweise Bürgerpolizei zuständig ist, hier hat man Option bei Notruf, direkt mit Militärtruppentransporthubschrauber einzufliegen, Fluchtrouten abzuschneiden, usw. Und aber, dass man als Staat jederzeit aus Jux eine Kleinstadt einkesseln könnte, noch dazu wenn dies mit Einschränkungen für die Zivilisten einhergeht, wie z.B. Checkpoints – dies ist so nicht wirklich plausibel. Dementsprechend halt der “Zivilschutz” als Begründung in konkretem Kontext.
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