Um die hier und dort genannten Punkte betreffend Landkreis etwas zusammenzufassen, meine Vorstellung ist, dass Landkreise wie man sie kennt, im Großen und Ganzen beibehalten werden. Unterpunkt noch offen, ob es etwas anderes gestaltet wird, wie z.B. derzeit kreisfreie Stadt Brandenburg and der Havel zur Kreisstadt/Kreishauptstadt eines umliegenden Kreises zu machen.
Und Landkreis, als juristische Person des öffentlichen Rechts, mit gewissen Aufgaben im Rahmen des Landkreises, und auch mit gewisser Zentralisierung. Im Beispiel, Wasserversorgung. Statt ein Wasserverband von ein Dutzend Städten im Landkreis, wird der Verband direkt dem Landkreis unterstellt. Und wenn aus irgendeinem Grund Teil des Landkreises von der Wasserversorgung zeitweilig abgeschnitten ist, der Landkreis ist da organisatorisch viel einfacher in der Lage Wasserzisternen zu stellen, bzw. über die Landkreisstelle der Berufsfeuerwehr holen zu lassen.
Und in dem Sinne, auch paar weitere Dinge, im Rahmen der kommunalen Nahversorgung, für die so ab 100.000 Einwohner im Landkreis. Das wäre meines Erachtens nach, organisatorisch viel effizienter, und würde auch mit geringerem administrativem Aufwand einhergehen. Und dort wo es um Fachfragen und juristische Fragen geht, beim Landkreis als solchem, sollte sich da schon eher mehr Wissen zusammenfinden, als wenn jede Stadt von so ab 5.000 Einwohnern, wie ein Einzelkämpfer im Schilderwald, und die eine Stadt so, und die Nachbarstadt komplett anders, u.ä.
In Details noch so mancher Klärungsbedarf, bezüglich was von Landkreis getragen wird, und was von der Nation (via Parlament) getragen wird. Beispiel: Lehrer, und ob Verbeamtung, mit welcher man als Bildungsträger den Vorteil hat, dass diese Beamte örtlich versetzt werden können – aber wie derzeit noch, dass z.B. in NRW per Einwohner mehr Beamte als dies z.B. in Berlin der Fall ist, und aber im Bund noch von Berlinern erwartet wird, dass (über die Bundessteuern) anteilig mehr für die Pensionen in NRW aufkommen, sowas sollte dann vermieden werden.
Aber so in der Richtung, würde ich es persönlich gut finden. Und mit der gewissen einheitlichen Struktur, kann zentral so manche Software den Landkreisen gestellt werden. Im Beispiel, Bürgermeister mehrerer Städte möchten einen gesamten Chat für Notfälle haben. Im Prinzip ist es denen überlassen, welche Form dafür wählen. Aber, wäre schon gut wenn im Rahmen des Landes eine eigene Software/App-Option dafür vorhanden ist, mit auch Server/n dafür in eigener Hand.
Womit man auch beim Thema Datenschutz ankommt. Auch deswegen wäre gewisse Vereinheitlichung gut, damit insbesondere personen-bezogene Daten, nicht vereinzelt auf Stadtservern rumliegen, und dies dazu noch in Fällen anscheinend in mehrfacher Ausführung (also je Stadtbetrieb ein Datenverzeichnis), u.ä. Statt dessen halt, ein Landkreis-Datenzentrum und Server, worüber Landkreissachen laufen, und dies unter einheitlicher Aufsicht was Dinge betrifft, wie z.B. Hacking-Versuche (/unerlaubter Zugriff). Und dort dann nicht schon Krise, wenn mal jemand Urlaub macht. Dazu auch, ob nun von nationaler und/oder staatlicher Stelle, Software sowie wohl gewisse Hardware gestellt.
Also vom Konzept her, etwas anders, als das derzeitige: “Europäische Union sagt soundso, Nationalparlament bringt es in Nationalrecht, und alle anderen sollen dann schauen wie damit klar kommen und was das so kostet. Und viel Spaß den Verbrauchern, mit der ganzen Frage zur Beweislast, wenn vielleicht Fälle wie, dass KI mit Zugang zu einem Verzeichnis, dieses Verzeichnis im Dark Net verkauft hat, und dass dann jemand z.B. in USA öffentlich postet, wo eine Person in Berlin so wohnt.”
Statt dessen eben eher: “Joa… lass mal lieber anders aufstellen, so dass dann im weiteren Verlauf auch z.B. Kleinbetrieben angeboten werden kann, dass deren Email-Bedarf (unter eigener URL usw.) mit in diesem Konzept sitzt, wo es eine auf Nieren geprüfte oder sogar selbst erstellte, Software-Lösung gibt, welche Datenschutz-konform ist, und wo auch weiterer Datenverkehr ringsrum beachtet wird, mit Einhaltung von Dingen, wie sie laut nationalem Recht gelten, wie z.B. Postgeheimnis.”