Über Council Tax, Landkreisebene

Zuvor hatte ich den Begriff “Council Tax” genannt. Den Begriff habe ich aus UK, bzw. Großbritannien. Dort geht es darum, dass mit dieser lokalen Steuer bzw. Abgabe per Gebäude (bzw. sogar per Haushalt), die Kosten für gewisse Services abgedeckt werden. Zum Beispiel, Müllabfuhr.

Hier in Berlin kennt man es so, dass man als Mieter z.B. die Kosten für die Müllabfuhr mit in Betriebskostenabrechnung sieht. Und das Ding dabei ist, dass bürokratischer Aufwand dahinter steckt, weil BSR, als zuständig für Müllabfuhr, eigene Abrechnung macht, und dann kommen separat noch z.B. Wasserwerke.

Und wenn man wie z.B. Berlin, BSR mit nicht nur Müllabfuhr, Wasserwerke, und Fernwärme, generell in kommunaler Hand haben möchte, da könnte man in Form einer wie Council Tax eigentlich auch gewisse Sammelabrechnung machen, in welcher z.B. Müllabfuhr sowie Grundgebühr für Wasseranschluss enthalten sind. Und auf Seite der Empfänger verringert sich der Papieraufwand auch.

Damit würde auch entfallen, einzeln zu erfassen, wer z.B. Müllabfuhr möchte. D.h., wenn jemandem das Haus leer steht, da wird trotzdem diese Tax fällig – und das sollte meines Erachtens nach so verstanden werden, dass der Eigentümer sich diese Kosten ersparen kann, wenn denn das Haus genutzt werden würde, wie z.B. nachdem vermietet oder verkauft wird.

Dies ist natürlich nur eine der Möglichkeiten. In anderer Möglichkeit, wenn man generell sagt, dass alle diese kommunalen Services unter Stadtwerke-Firma fallen, dann kann die Abrechnung auch per dieser Stadtwerke-Firma gemacht werden. Vorteil von Council Tax aber, dass ein Landkreis über diese Tax auch paar Euro für weitere kommunale Services holen kann. Also z.B. wenn im Landkreis irgendwo millionen-teure Villen, dass von dort paar Euro für landkreis-eigene Pflegeheime.

Nur so als Gedankenanstoß hier, dass es auch solche Option gibt.