Zu abtrünnigem Professor

In Medien macht ein Fall die Runde, zu Professor an Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste, gegen welchen es eine Disziplinarverfügung gibt, wegen Behauptungen, welche in einem Buch aufgestellt hat.

Ich selbst sehe das nicht als Zensur, im Sinne von “Buch aus Umlauf nehmen”. An für sich, wenn mancher Verlag meint, dass es mal wieder Zeit ist, pangermanistische Thesen zu drucken, ob nun aus Überzeugung oder weil man sich davon dieser Tage fette Beute verspricht, das Strafgesetzbuch sagt an dem Punkt nicht, dass das nicht erlaubt ist (wenn es nicht gewisse Grenzen überschreitet, z.B. zu § 140).

Da mag man zwar nicht unbedingt begeistert von sein. Und dies aus verschiedenen Gründen. Z.B. in Bayern hat der damalige Ministerpräsident (und “Vater der bayerischen Verfassung”) Wilhelm Hoegner den Bayerischen Verdienstorden als „Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk“ gestiftet. Und wenn da manche kommen und sagen: “Es gibt nichts außer dem deutschen Volk.”, da passt eine Vorstellung eines “bayrischen Volkes” nicht.

Und wenn die pangermanistische These sogar soweit geht, zu behaupten, dass wer nicht vererbt bzw. genetisch dazugehört, kein Deutscher sein kann – etwas was bei Nazis in deren ‘Rassenlehre’ Bedeutung fand, und auch bei Dingen angewendet wurde, um sich weitere Gebiete als Nazi-Deutschland anzueignen, wie z.B. bei den sogenannten “Sudetendeutschen” – da fragt man sich als Preuße schon, ob die Vertreter solcher Thesen freiwillig etwas Gebiet abtreten, auf welches man sich z.B. als Nachkomme von Herkus Monte remigrieren kann, oder ob die Vorstellung darin besteht, dass man als Preuße dann wie die Tschechen unter Habsburgern zu leben hat.

Aber es gehört halt zur liberalen Demokratie dazu, dass es verschiedene Ansichten gibt, welche verbreitet werden, und dass bei der Verbreitung Billigramsch überwiegt. Im Beispiel, Hitler’s “Mein Kampf”, wurde in viele Sprachen übersetzt, aber z.B. das Werk von Hagen Schulze zu Otto Braun, in keiner weiteren Sprache vorzufinden – wobei es nicht Unsummen wären, es zumindest in paar Sprachen übersetzen zu lassen, aber damit lässt sich anscheinend nicht so viel Geld machen, wie mit Tourismus-Werbung in USA im Sinne von: “Berlin, the city where Adolf spent some time at. Like Donald, he didn’t like migration. Come, and see for yourself the places, where Adolf took Methamphetamin, and hear the tale of how he and his buddies turned a civil society into a dystopia.” – und die Finanzen sind doch ever so important… auch wenn man vielleicht mal fragen könnte, ob es nicht etwas absurd ist, dass öffentliche Mittel dafür ausgeben werden, um Geld in Taschen der Hoteliers zu bringen (welche auch von selbst Werbung für Berlin machen könnten), während kaum was für allgemeinen Zweck ausgegeben wird, wie z.B. das Werk von Hagen Schulze zu übersetzen, wo der freie Markt von selbst eher nicht drauf kommt.


Etwas anderer Kontext als Zensur ist jedoch, wenn es bei der Person um einen “Staatsbediensteten” geht.

Im Beispiel, bei Polizei in BRD ist es üblicherweise sogar etwas im Detail schriftlich erfasst, was man im Dienst, und auch außerhalb vom Dienst, so machen und sagen darf.

Dabei geht es zum einen um gewisse Geheimhaltung bei laufenden Verfahren. Z.B. so ein Sozialmediapost, dass man morgen für Razzia bei soundso eingeteilt ist, sowas ist nicht im Sinne der Dienstvorschriften.

Und zum anderen geht es auch darum, dass der Polizist sozusagen wie indirekter Repräsentant seines Dienstherren ist, also allgemein des Staates, oder spezifisch z.B. der Stadt Berlin.

Und wenn sich ein Polizist z.B. bei Begleitung einer Demo mit den Demo-Teilnehmern über das Demo-Thema unterhält, da sind die persönlichen Ansichten des Polizisten unterrangig.

Im Beispiel: “Per Staatsdekret werden hiermit im preußischen Staatsgebiet vorläufig alle Tierversuche an allen Tieren außer den Labormäusen, ausgesetzt, und die Tiere welche sich derzeit in Laborkäfigen befinden (außer den Mäusen), sollen nicht eingeschläfert werden, aber werden von staatlicher Institution lebend übernommen – konkret z.B. Affen und Hunde. Weiteres hierzu wird in parlamentarischer Runde geklärt.”

Das würden an für sich nicht unbedingt alle Leute in Berlin und Brandenburg schlimm finden. Aber kann schon sein, dass Demo kommen würde, welche so: “Wir sagen Nein zu jedwedem Staatsdekret.”, oder spezifisch mit Plakaten wie: “Tierversuche leisten Beitrag zur Gesundheit.” – Und Gepflogenheit in Berlin ist, dass so eine Demo von Polizisten begleitet wird, offiziell zu Schutz deren Meinungsfreiheit.

Und einer der Begleitpolizisten, seine persönliche Ansicht ist, dass es schon ok ist, Affen wie in KZ zu züchten, um dann im Namen von Menschenleben mit den Primaten Experimente zu machen, wie z.B. Affe mit Virus zu infizieren, um zu testen, ob solcher oder jener Impfstoff Wirkung zeigt – bis hin zu Tests für Kosmetikprodukte.

Standpunkt des Verfassers des Dekrets ist aber, dass es so nicht ok ist. Man mag ja zwar anerkennen, dass es nicht unbedingt bei jedem dieser Labore um wie Alchymiekeller geht, wo ständig hauptsächlich danach gesucht wird, welche Mischung welcher Chemikalien, nicht ganz so tödlich verläuft, um es als irgendein “neues Mittel gegen irgendwas” zu vermarkten. Aber, wenn die medizinische Wissenschaft nur daran hängt, sogar einen Primaten als was ganz anderes als einen Menschen einzustufen – während aber auch sagt, dass doch voll ähnlich sind, und deswegen Experimente an Primaten nutzvoll, ohne mal darüber zu reden, dass in einer wissenschaftlichen Welt, wo die Seele nicht existiert, dies Experimente wie an Kindern anderer Primatenfamilie sind – da hört es sich nicht danach an, dass die medizinische Wissenschaft so läuft, wie sie vielleicht laufen würde, wenn man einfach mal sagt: “In Berlin und Brandenburg, keine Tierversuche an Primaten, Beagles, und weiteren.”

Der Polizist mag da zwar von seinem Umfeld eine Krankheit kennen, für welche er einem Affen höchstpersönlich die Kehle durchschneiden würde, wenn dies einen (vermeintlichen) Beitrag zu der Bekämpfung dieser Krankheit leistet. Aber das bedeutet nicht, dass der Polizist unbedingt dafür wäre, dass hinter seinem Hausgarten eine Lagerhalle hingestellt wird, in welcher Tausende Affen in Käfigen, im Namen von Research & Development von irgendeiner Firma, und er dann versetzt wird, um an Tor der Firma zu überprüfen, ob das auch wirklich alles Affen sind, die da gebracht werden, und nicht z.B. Kleinkinder. Und in dem Sinne sollte dem Polizisten schon klar sein, dass wenn nicht Außen vor bleibt, der Hintergrund des Dekrets schon komplexer ist, als worüber man sonst so beim Spaziergang redet.

Sowas betrifft dann auch andere “Stellen”. Spezifisch, wenn es um juristische Fragen geht, da gehört man als Staat generell einer wie Rechtsschule an, wenn man mal z.B. Shariah-Jurisdiktionen als mehrere verschiedene Rechtsschulen nennt, ähnlich wie z.B. die Gesetze und Gerichte in BRD etwas anders gestaltet sind, als was es z.B. in UK und USA, oder in Frankreich der Fall ist. Im Sinne der Rechtsschule wird man dann auch promoviert und so.

Und da sehe ich schon als Problem, wenn einer derer, welche direkt mit Rechtswissenschaft der Juraschule zu tun haben, sich mit Publikationen sozusagen abtrünnig zu den “Lehren” verhält. Also Lehren, wie z.B. dass man die “Bürgerschaft” als eine Mitgliedschaft im Staat verstehen kann. Beziehungsweise auf eine Einzelperson bezogen, es besteht ein gewisses Rechtsverhältnis zwischen der natürlichen Person und dem Staat, welcher eine gewisse juristische Person darstellt. Dieses Rechtsverhältnis wird allgemein als “Bürgerschaft” bezeichnet. Und da zu kommen und Thesen aufzutischen, wie: “Und an dem Punkt, da macht es voll Sinn anhand von vermeintlicher Ethnizität zu unterscheiden, wie ob jemand ein Biodeutscher ist, und wenn nicht, dann wird dem die Mitgliedschaft gekündigt, und uns doch egal, was dann als staatenloser macht.” – sowas in der Art verstößt schon vom Prinzip her gegen den Rechtsrahmen der Bürgerschaft.

Womit ich hier nicht die genannte Disziplinarverfügung absegne. Aber, für mich hört sich das danach an, dass es statt irgendwelcher 10% Kürzung einfach die Fragestellung geben sollte: “Hier biste Teil einer Staatsgemeinschaft, und entweder biste ein Teil, oder halt draußen auf’m Marktplatz um Deine Thesen zu vermarkten, noch dazu zu Themen, für welche es eigentlich Fachbereich gibt.”