Letztens hatte Preußen eine Verfassung, vom 30. November 1920, mit welcher die Verfassung vom 31. Januar 1850 ersetzt wurde.
Die Verfassung von 1920 wurde dann übergangen, mit der Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 (Preußenschlag) – und in dem Bezug das Urteil eines Reichsgerichtes, an welches sich Otto Braun gewandt hatte, das Urteil wurde vom Präsidenten und der Reichregierung ignoriert.
Dann gab es noch z.B. die Gleichschaltungs’gesetze’, (31.03. und 07.04.1933), mit welchen sich Nazis unter anderem in Landesparlamenten einfach so höheren Anteil gaben, als was das davorliegende Ergebnis der Wahlen laut Wahlrecht war – und dann auch noch das ‘Gesetz’ über den Neuaufbau des Reiches, vom 30.01.1934 – was alle Länder/Glieder betraf.
Darüber wurde schon manches gesagt, und kann noch manches gesagt werden. Zum Beispiel, in BRD, da scheint die allgemeine Rechtsauffassung zu sein, dass diese Gesetzgebung der Nazis erst im Nachhinein außer Kraft trat. Ich persönlich kann da zwar verstehen, dass man gerade so nach dem Krieg auch noch mit anderen Dingen zu tun hatte. Aber, von argumentativ schon ziemlich nicht-freien und nicht-fairen Wahlen bei Ende der “Weimarer Republik” (mit dann auch gleich noch kompletter Aussetzung aller Wahlen) bis hin dazu, dass von den NSDAP-Mitglieder dann so manche weiterhin mit in den höchsten Ebenen saßen, wo dann zum Beispiel für Generalamnestie der Naziverbrechen plädiert wurde – ich persönlich finde absurd, so zu tun, als ob 1935 alles noch in kompletter Ordnung war. Und ich finde auch absurd, wenn EU einen auf “gemeinsam stehen wir für Völkerrecht” tut, während z.B. zum Münchener Abkommen Tschechien sagt, dass es ex tunc ungültig war, also von Anfang an keine wirkliche Rechtskraft hatte, während BRD letztens noch so: “Ex nunc!” – also da ja jetzt nicht wirklich ganz so ein EU-weites gemeinsames Rechtsverständnis vorhanden zu sein scheint, wenn man sich auch mal auf die Details einlässt.
Aber hier zurück zu dem Preußenschlag. Schon da scheint sich eine Rechtsauffassung bemerkbar gemacht zu haben, welche es als Pyramide betrachtet, wer sozusagen übergeordnet ist. Im Beispiel, heutzutage beim Bund, Grundgesetz mit Parlament/Bundesregierung, welche über Bundesländern stehen – und dann Dinge wie z.B., dass ein Bundesland also gewisse Gesetze machen kann, wenn es nicht exklusiv in der Domäne der Bundesebene liegt – im Beispiel, bei Themen zu Mieten, da sagt der Bund, dass nur der Bund dazu was erlassen darf… und wenn sich Bund nicht weiter drum kümmert, tja…
Allgemein finde ich, dass es sicherlich Sinn macht, wenn es gewisse Ordnung gibt, mit welcher Zuständigkeiten geklärt sind, usw. Aber so pauschal zu sagen, dass die eine Ebene absolut über einen anderen Ebene sitzt, das würde ich nicht.
Im Beispiel, wenn man als moderner Rechtsstaat Preußen also sagt, dass zum Beispiel das “Recht auf körperliche Unversehrtheit” bei Zivilisten als absolut gilt, und man Mitglied z.B. der EU ist, wo das nicht unbedingt genau so gesehen wird, und sich dies zum Beispiel bei Aktivitäten von Frontex bemerkbar macht, dass es nicht genauso gesehen wird – da finde ich nicht, dass einen Grund geben würde, sich der Auffassung der EU bei sowas unterordnen zu müssen. In Praxis, wenn im Rahmen von EU Frontex auf eigenem Staatsgebiet operativ wäre, und da ein Fall auftritt, welcher laut preußischem Recht als eine Verletzung des “Rechts auf körperliche Unversehrtheit” gilt, während EU sagt: “Passt schon.”, da finde ich nicht, dass EU einfach so das Machtwort darüber hat, nur weil sich paar Staaten zu einem staatspolitischem Verein zusammengetroffen haben, bei welchem es vorwiegend um Wirtschaft geht.
Und in dem Sinne auch im Rahmen des einen Staates. Lies, man kann in neuer Verfassung sagen: “Zuständigkeit für Thema soundso, wie zum Beispiel allgemeine Bildung, liegt beim Parlament”, und Parlament kann dann die Zuständigkeit (zum Teil) auf Kommunen übertragen. Aber damit ist ja nicht gesagt, als ob es in der juristischen Macht des oder der Verfassungsträger wäre, zu entscheiden, ob es Bildung überhaupt geben darf bzw. Hoheit darüber hätte, zu sagen, wie das soundso auszusehen hat.
Womit ich erklären möchte, in welchem Dreh, sich mein Verständnis zu Verfassungsrecht befindet, wo man sich als Staat zwar sozusagen eine Hausordnung gibt, aber diese Hausordnung nicht über allem anderem absolut steht, und aber auch nicht einfach so ausgehebelt werden kann, selbst wenn sich Parlament und EU und Onkel Sam einig sind, dass man es ja nicht so genau nehmen muss, ob zum Beispiel so ein Tasereinsatz durch Frontex Mitarbeiter oder Polizisten (unter Umständen) schon eine Verletzung der Rechte des Betroffenen darstellen kann.