Der Staat

Zum Beispiel, eine Partei im Parlament mag sagen: “Alle restlichen Glasfaserkabel nationalisieren!” (womit die Partei meint, dass es komplett Eigentum unter diesem Parlament der Nation sein soll), und andere Partei so: “Aber kennt sich bei Euch damit denn überhaupt jemand aus, und hat der denn überhaupt Interesse daran, den Betrieb und das Geschäft dessen zu leiten?”, und dritte Partei so: “Egal was und wie, aber Hauptsache, es werden nicht schon wieder Milliarden an Geld aus dem Fenster geschmissen!”, und vierte Partei: “Wir würden es in eigener Hand schon gut finden, und der Betrieb dessen kann ja ausgeschrieben werden.”, und fünfte Partei: “Also wir würden das Thema eher unter Stadt(kreis)hoheit sehen, wo dieses Gespräch je Stadt(kreis) führen können, und sehen uns hier bei dem Thema eher als Zusammenkunft um paar Dinge zu koordinieren.”, und ähnliches.

Ich persönlich hätte bei sowas vielleicht schon die eine oder etwas andere Präferenz. Aber so mit Staatssiegel in der Hand, geht mich das erstmal nichts weiter an. Also, ich kann zwar schon noch zuhören, aber ob nun am Redepult des Parlaments, oder z.B. hier auf diesem Blog der Öffentlichkeit gegenüber, sage ich da nichts, geschweige denn mit einem Dekret reinzustürmen, um sozusagen meinen Willen aufzuerlegen.

Damit ist nicht viel gesagt. Aber erstmal so als rudimentäre Vorstellung, wie ich sie so habe, wie der politische Betrieb in Preußen so aussieht. Und ich bin da generell offen dafür, dass es sich Leute machen, wie es Leute vorstellen (also so in etwa im Sinne von: “Also, ich habe meinen Internetzugang, und wie es sich das Parlament vorstellt, mir doch egal.)

Was für mich aber von ziemlicher Bedeutung ist, Einhaltung gewisser Prinzipien. Im Beispiel, wenn Parlament darauf besteht, für das Parlamentsgebäude und Parlamentarier direkt wie eigene Sicherheitskräfte zu haben, wo ein Offizier einem parlamentarischem Vorsitz sozusagen unterstellt ist, dann kann dieser Vorsitz aber nicht diese Mann verwenden, um mit denen z.B. den Willen der Abgeordneten zu beeinflussen.

Und in dem Sinne betrifft das auch weitere Dinge. Z.B. beim Bund der Fall, da gibt es eine Behörde mit Publikumsverkehr, welche als “Agentur” benannt ist, während es beim Bund eine anscheinend offiziell registrierte GmbH gibt, welche sich “Agentur für … GmbH” nennt. Die Firma mag dabei zwar vielleicht ein solides Produkt (bzw. Dienstleistung) haben, für welches gerade diese Woche ein Flugblatt hier im Briefkasten gelandet ist. Aber an solchen Punkten sollte man eigentlich gar nicht erst ankommen, dass wenn Parlament etwas bei sich als Agentur benennt, dass der Begriff auf dem Markt als Firmenname auftaucht.

Und noch weitere Dinge, welche Parlament im Blick oder zumindest mal Blick drauf haben sollte, wie z.B. zur Frage wo man auf dem Markt bzw. Märkten schon gewisse Qualifikationsanforderung sieht, damit jemand etwas den Verbrauchern (von welchen so manche ihre Vertretung im Parlament haben) anbieten kann. Z.B. ein Stand auf dem Marktplatz, wo jemand vorabgepackte Getränke verkauft, da kann man allgemein wohl ausgehen, dass es die meisten Leute schon hinbekommen, solche Geschäftstätigkeit zu verrichten, und wäre ziemlicher Blödsinn da zu sagen, dass dies ein Beamter zu überprüfen hat, ob das überhaupt hinbekommt, wer sich dafür eine Firma bzw. Gewerbeschein registriert. Aber wenn nun jemand, zum Beispiel Lebensmittel verkaufen möchte, also (u.a.) über einen Stand auf dem Marktplatz, da kommt man schon in den Bereich, wo z.B. ich als Kunde mich nicht unbedingt nur wie auf einen Schimmer an Hoffnung verlassen wollen würde, dass die geschäftstüchtige Person denn auch zumindest schon mal was von Kühlkette gehört hat. Und aber erneut, Staatssiegel und so, Staat schreitet bei diesen Themen nicht ein. Also, zum einen, weil sich der Staat bei der Verpflegung nicht primär auf diesen Marktplatz verlässt. Aber zum anderen auch, weil es doch ziemlich Sache des Parlaments (also der Leute) zu sein scheint, wie das bei den Fragen zum Verbraucherschutz so weitergeht, wo der eine Bürger also auf dem Marktplatz in der Stadt gerne Stand mit Lebensmitteln betreiben würde, während ein anderer Bürger gerne auch morgen noch arbeitsfähig sein möchte, nachdem zu dem Stand Umsatz bringt, um was zu verputzen.

Und Prinzipien, gelten auch bei weiteren Dingen. Im Beispiel, ich würde schon sagen, dass es Sinn macht, wenn im oder am Staatshof, paar Personen, welche qualifiziert sind, um bei Gericht juristische Rollen halten zu können. Das geht mit Dingen los, wie z.B. von meiner Person aus, jemandem einen Strafverteidiger stellen zu können, wie z.B. einem Botschafter im Ausland, welcher sich dort (teils) in anderer Jurisdiktion befindet – wozu es zwar internationales Abkommen gibt, aber wenn so ein Botschafter dort Verbrechen begeht, also es nicht um einen Fall von wie politischer Persekution geht, da hat der sowieso für gerade zu stehen.

Und wenn man nach einer Runde mit Parlament auch hin bis zu Dingen geht, wie die Möglichkeit eines staatlichen Strafgerichtshofes, welcher die schwersten Fälle übernimmt (während die anderen Strafgerichtshöfe im Land am Parlament sitzen) – da gibt es so verschiedene Sachen, welche Beachtung zu finden haben, wie z.B. dass die juristischen Rollen nicht von wie Gruppe an Personen, welche untereinander Busenkumpel seit schon jeher irgendeiner Schule, gefüllt werden. Und in dem Sinne halt.

Zu den allgemeinen Verständnissen von Verfassungsrecht

Letztens hatte Preußen eine Verfassung, vom 30. November 1920, mit welcher die Verfassung vom 31. Januar 1850 ersetzt wurde.

Die Verfassung von 1920 wurde dann übergangen, mit der Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 (Preußenschlag) – und in dem Bezug das Urteil eines Reichsgerichtes, an welches sich Otto Braun gewandt hatte, das Urteil wurde vom Präsidenten und der Reichregierung ignoriert.

Dann gab es noch z.B. die Gleichschaltungs’gesetze’, (31.03. und 07.04.1933), mit welchen sich Nazis unter anderem in Landesparlamenten einfach so höheren Anteil gaben, als was das davorliegende Ergebnis der Wahlen laut Wahlrecht war – und dann auch noch das ‘Gesetz’ über den Neuaufbau des Reiches, vom 30.01.1934 – was alle Länder/Glieder betraf.

Darüber wurde schon manches gesagt, und kann noch manches gesagt werden. Zum Beispiel, in BRD, da scheint die allgemeine Rechtsauffassung zu sein, dass diese Gesetzgebung der Nazis erst im Nachhinein außer Kraft trat. Ich persönlich kann da zwar verstehen, dass man gerade so nach dem Krieg auch noch mit anderen Dingen zu tun hatte. Aber, von argumentativ schon ziemlich nicht-freien und nicht-fairen Wahlen bei Ende der “Weimarer Republik” (mit dann auch gleich noch kompletter Aussetzung aller Wahlen) bis hin dazu, dass von den NSDAP-Mitglieder dann so manche weiterhin mit in den höchsten Ebenen saßen, wo dann zum Beispiel für Generalamnestie der Naziverbrechen plädiert wurde – ich persönlich finde absurd, so zu tun, als ob 1935 alles noch in kompletter Ordnung war. Und ich finde auch absurd, wenn EU einen auf “gemeinsam stehen wir für Völkerrecht” tut, während z.B. zum Münchener Abkommen Tschechien sagt, dass es ex tunc ungültig war, also von Anfang an keine wirkliche Rechtskraft hatte, während BRD letztens noch so: “Ex nunc!” – also da ja jetzt nicht wirklich ganz so ein EU-weites gemeinsames Rechtsverständnis vorhanden zu sein scheint, wenn man sich auch mal auf die Details einlässt.

Aber hier zurück zu dem Preußenschlag. Schon da scheint sich eine Rechtsauffassung bemerkbar gemacht zu haben, welche es als Pyramide betrachtet, wer sozusagen übergeordnet ist. Im Beispiel, heutzutage beim Bund, Grundgesetz mit Parlament/Bundesregierung, welche über Bundesländern stehen – und dann Dinge wie z.B., dass ein Bundesland also gewisse Gesetze machen kann, wenn es nicht exklusiv in der Domäne der Bundesebene liegt – im Beispiel, bei Themen zu Mieten, da sagt der Bund, dass nur der Bund dazu was erlassen darf… und wenn sich Bund nicht weiter drum kümmert, tja…

Allgemein finde ich, dass es sicherlich Sinn macht, wenn es gewisse Ordnung gibt, mit welcher Zuständigkeiten geklärt sind, usw. Aber so pauschal zu sagen, dass die eine Ebene absolut über einen anderen Ebene sitzt, das würde ich nicht.

Im Beispiel, wenn man als moderner Rechtsstaat Preußen also sagt, dass zum Beispiel das “Recht auf körperliche Unversehrtheit” bei Zivilisten als absolut gilt, und man Mitglied z.B. der EU ist, wo das nicht unbedingt genau so gesehen wird, und sich dies zum Beispiel bei Aktivitäten von Frontex bemerkbar macht, dass es nicht genauso gesehen wird – da finde ich nicht, dass einen Grund geben würde, sich der Auffassung der EU bei sowas unterordnen zu müssen. In Praxis, wenn im Rahmen von EU Frontex auf eigenem Staatsgebiet operativ wäre, und da ein Fall auftritt, welcher laut preußischem Recht als eine Verletzung des “Rechts auf körperliche Unversehrtheit” gilt, während EU sagt: “Passt schon.”, da finde ich nicht, dass EU einfach so das Machtwort darüber hat, nur weil sich paar Staaten zu einem staatspolitischem Verein zusammengetroffen haben, bei welchem es vorwiegend um Wirtschaft geht.

Und in dem Sinne auch im Rahmen des einen Staates. Lies, man kann in neuer Verfassung sagen: “Zuständigkeit für Thema soundso, wie zum Beispiel allgemeine Bildung, liegt beim Parlament”, und Parlament kann dann die Zuständigkeit (zum Teil) auf Kommunen übertragen. Aber damit ist ja nicht gesagt, als ob es in der juristischen Macht des oder der Verfassungsträger wäre, zu entscheiden, ob es Bildung überhaupt geben darf bzw. Hoheit darüber hätte, zu sagen, wie das soundso auszusehen hat.

Womit ich erklären möchte, in welchem Dreh, sich mein Verständnis zu Verfassungsrecht befindet, wo man sich als Staat zwar sozusagen eine Hausordnung gibt, aber diese Hausordnung nicht über allem anderem absolut steht, und aber auch nicht einfach so ausgehebelt werden kann, selbst wenn sich Parlament und EU und Onkel Sam einig sind, dass man es ja nicht so genau nehmen muss, ob zum Beispiel so ein Tasereinsatz durch Frontex Mitarbeiter oder Polizisten (unter Umständen) schon eine Verletzung der Rechte des Betroffenen darstellen kann.

Zum Zensurrecht

Zensur, technisch definiert, gibt es auch heutzutage noch.

Z.B. in den Vereinigten Staaten von Amerika, da gibt es eine Liste an Wörtern (spezifisch Vulgarismen), welche im TV nicht zu hören sein dürfen. Der Hintergrund dessen, ist einfach, dass in Haushalten dort, ein oder mehrere TV-Empfangsgeräte ständig laufen, und ob nun insbesondere Kleinkind alleine im Zimmer, oder Familie sich gemeinsam was ansieht, für vulgäre Wörter gibt es da keinen Platz. Dies fällt in USA unter “FCC Regulations”, also sozusagen so Medienrecht.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es laut Artikel 5 des Grundgesetzes, ein Zensurverbot. Und wie bei so manchem Gesetzestext beim Bund, da sind in dem Artikel gleich Ausnahmen mit angefügt. Also sozusagen: “Zensurverbot, jaja, aber…” Dies betrifft z.B. die persönliche Ehre, und im Strafgesetzbuch gibt es was z.B. zu Beleidigung gleich im Doppelpack. Einer der Hintergründe dabei, halt Dinge, wie dass sich irgendjemand in was reingesteigert hat, und/oder reingesteigert wurde, und nach sowas kam es dann z.B. zu dem tätlichen Angriff auf Herrn Wolfgang Schäuble, ein Angriff, nach welchem er bis zu seinem Lebensende auf einen Rollstuhl angewiesen war.

Solche Dinge möchte man unterbinden, was ich voll verständlich finde. Ich selbst finde es nur etwas merkwürdig, wenn dann in Gesprächen so getan wird: “Nein, nein, Zensur gibt es bei uns nicht, also, so allgemein gesagt.”, während beim Bund in Anzahl eigentlich schon was an Einschränkungen zusammenkommt, zu was beim Bund kein Sammelbegriff wie “Zensurrecht” benutzt wird, weil “Zensur gibt es bei uns doch nicht”.

Und da bin ich Fan davon, sachlich über diese Dinge zu reden. Und ich komme da zu dem Schluss, dass es schon paar Dinge gibt, welche nicht im öffentlichen Raum stehen müssen. Im Beispiel, jemand macht ein KI-Video, in welchem es echt so aussieht, als ob Herr Merz sagt, dass er Krieg gegen Polen erklärt hat, und vorhat so viele Polen wie möglich, hinter den Jordan zu bringen. Und solches Video geht viral.

An dem Punkt, mag Herr Merz vielleicht schon dementiert haben, und sogar mit Anwalt geredet, um sogenanntes Cease-and-Desist an alle Kanalinhaber mit dem Video zu senden (mit Argument was zu Persönlichkeitsrechten, wegen Abbild und so, und viel Glück damit bei Gerichten in USA oder China, wo so ein Videoserver oder Kanalinhaber eventuell sitzt). Aber wenn der Präsident von Polen seine News und alles, vielleicht nur aus Sozialen Medien bezieht, für den ist das vielleicht so, dass schon so gut wie Befehl zum Abschuss von Raketen auf Bundeswehrkasernen gibt.

Das ist hier natürlich etwas eine Karikatur. Und ich würde da schon davon ausgehen, dass es nicht gleich so eskaliert. Aber möchte halt verdeutlichen, dass es nicht wirklich weit an Haaren hergezogen ist, dass mit relativ geringem Aufwand von Seiten eines solchen Videomachers, unter Umständen ziemliches Problem, bzw. Aufwand da noch mit sogenanntem Damage control hinterherzukommen.

Und in dem Sinne, bei aller Liebe zu Kunstfreiheit, Freier Presse, usw., ich finde da angebracht sich ehrlich zu machen, dass es auch nicht wirklich im Interesse der üblichen Nutznießer dieser Freiheiten zu sein scheint, wenn wie unter Deckmantel dieser Freiheiten, kompletter Unfug betrieben wird, ob nun einfach nur um mit Klicks Geld durch Werbeeinnahmen zu bekommen, oder den Boden für eine Invasion von ganz anderer Seite zu ebnen.

Damit sage ich nicht: “Brutalste Zensur Ever!” Es gibt da auch paar andere mögliche Maßnahmen, um gewissem Übermaß zu können. Zum Beispiel, von Bürger/innen kann man sicherlich erwarten, es zu differenzieren zu lernen, von dem was online präsentiert wird – und man da sagen kann: “Werte Bürgerschaft, unter Link soundso, findet Ihr Verzeichnis der aktuell registrierten Medienunternehmen. Und wenn jemand z.B. in sozialen Medien einen Artikel verlinkt, welcher sich auf einer Webseite befindet, welche nicht mit in diesem Verzeichnis, da könnt Ihr schon davon ausgehen, dass es alles von sogenannter Troll-Farm kommen könnte.”

Aber in dem Bereich, sehe ich gewissen Schwerpunkt, bis hin zu Fragen, wie wenn es in Dubai ein Produkt im Laden gibt, welches es hier nicht gibt (weil verboten, bzw. ohne Zulassung), und Influencer von dort direkt Pakete an Kinder hier sendet, welche es sich über den Video-Kanal des Influencers bestellt haben, das sowas auch nicht wirklich etwas ist, was man so gut finden muss, geschweige denn jetzt sozusagen zu warten, bis es zu Fall von z.B. Bleivergiftung durch irgend so ein Produkt kommt, bevor man von Seite der Behörden einschreiten darf. Und das mit der Bleivergiftung, das ist übrigens einer der Gründe weswegen es die Anforderung gibt, dass ein Produkt zugelassen werden muss – weil man sich so aus dem Stand nicht unbedingt darauf verlassen kann, dass es bei solcher “Lieferkette” irgendwo dort irgendeine Norm gibt, welche auch beachtet wird.

Und, wenn dies Klärung findet, mit Liste zu Zensurrecht-Themen, da haben angehende Medienschaffende dann eine Zusammenfassung, mit welcher die Dinge halt klar – was ich als Rahmen bezeichnen würde, im Rahmen von welchem, sich ansonsten jeder sein Gemälde oder Gekritzel machen kann, wie möchte.