Zu abtrünnigem Professor

In Medien macht ein Fall die Runde, zu Professor an Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste, gegen welchen es eine Disziplinarverfügung gibt, wegen Behauptungen, welche in einem Buch aufgestellt hat.

Ich selbst sehe das nicht als Zensur, im Sinne von “Buch aus Umlauf nehmen”. An für sich, wenn mancher Verlag meint, dass es mal wieder Zeit ist, pangermanistische Thesen zu drucken, ob nun aus Überzeugung oder weil man sich davon dieser Tage fette Beute verspricht, das Strafgesetzbuch sagt an dem Punkt nicht, dass das nicht erlaubt ist (wenn es nicht gewisse Grenzen überschreitet, z.B. zu § 140).

Da mag man zwar nicht unbedingt begeistert von sein. Und dies aus verschiedenen Gründen. Z.B. in Bayern hat der damalige Ministerpräsident (und “Vater der bayerischen Verfassung”) Wilhelm Hoegner den Bayerischen Verdienstorden als „Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk“ gestiftet. Und wenn da manche kommen und sagen: “Es gibt nichts außer dem deutschen Volk.”, da passt eine Vorstellung eines “bayrischen Volkes” nicht.

Und wenn die pangermanistische These sogar soweit geht, zu behaupten, dass wer nicht vererbt bzw. genetisch dazugehört, kein Deutscher sein kann – etwas was bei Nazis in deren ‘Rassenlehre’ Bedeutung fand, und auch bei Dingen angewendet wurde, um sich weitere Gebiete als Nazi-Deutschland anzueignen, wie z.B. bei den sogenannten “Sudetendeutschen” – da fragt man sich als Preuße schon, ob die Vertreter solcher Thesen freiwillig etwas Gebiet abtreten, auf welches man sich z.B. als Nachkomme von Herkus Monte remigrieren kann, oder ob die Vorstellung darin besteht, dass man als Preuße dann wie die Tschechen unter Habsburgern zu leben hat.

Aber es gehört halt zur liberalen Demokratie dazu, dass es verschiedene Ansichten gibt, welche verbreitet werden, und dass bei der Verbreitung Billigramsch überwiegt. Im Beispiel, Hitler’s “Mein Kampf”, wurde in viele Sprachen übersetzt, aber z.B. das Werk von Hagen Schulze zu Otto Braun, in keiner weiteren Sprache vorzufinden – wobei es nicht Unsummen wären, es zumindest in paar Sprachen übersetzen zu lassen, aber damit lässt sich anscheinend nicht so viel Geld machen, wie mit Tourismus-Werbung in USA im Sinne von: “Berlin, the city where Adolf spent some time at. Like Donald, he didn’t like migration. Come, and see for yourself the places, where Adolf took Methamphetamin, and hear the tale of how he and his buddies turned a civil society into a dystopia.” – und die Finanzen sind doch ever so important… auch wenn man vielleicht mal fragen könnte, ob es nicht etwas absurd ist, dass öffentliche Mittel dafür ausgeben werden, um Geld in Taschen der Hoteliers zu bringen (welche auch von selbst Werbung für Berlin machen könnten), während kaum was für allgemeinen Zweck ausgegeben wird, wie z.B. das Werk von Hagen Schulze zu übersetzen, wo der freie Markt von selbst eher nicht drauf kommt.


Etwas anderer Kontext als Zensur ist jedoch, wenn es bei der Person um einen “Staatsbediensteten” geht.

Im Beispiel, bei Polizei in BRD ist es üblicherweise sogar etwas im Detail schriftlich erfasst, was man im Dienst, und auch außerhalb vom Dienst, so machen und sagen darf.

Dabei geht es zum einen um gewisse Geheimhaltung bei laufenden Verfahren. Z.B. so ein Sozialmediapost, dass man morgen für Razzia bei soundso eingeteilt ist, sowas ist nicht im Sinne der Dienstvorschriften.

Und zum anderen geht es auch darum, dass der Polizist sozusagen wie indirekter Repräsentant seines Dienstherren ist, also allgemein des Staates, oder spezifisch z.B. der Stadt Berlin.

Und wenn sich ein Polizist z.B. bei Begleitung einer Demo mit den Demo-Teilnehmern über das Demo-Thema unterhält, da sind die persönlichen Ansichten des Polizisten unterrangig.

Im Beispiel: “Per Staatsdekret werden hiermit im preußischen Staatsgebiet vorläufig alle Tierversuche an allen Tieren außer den Labormäusen, ausgesetzt, und die Tiere welche sich derzeit in Laborkäfigen befinden (außer den Mäusen), sollen nicht eingeschläfert werden, aber werden von staatlicher Institution lebend übernommen – konkret z.B. Affen und Hunde. Weiteres hierzu wird in parlamentarischer Runde geklärt.”

Das würden an für sich nicht unbedingt alle Leute in Berlin und Brandenburg schlimm finden. Aber kann schon sein, dass Demo kommen würde, welche so: “Wir sagen Nein zu jedwedem Staatsdekret.”, oder spezifisch mit Plakaten wie: “Tierversuche leisten Beitrag zur Gesundheit.” – Und Gepflogenheit in Berlin ist, dass so eine Demo von Polizisten begleitet wird, offiziell zu Schutz deren Meinungsfreiheit.

Und einer der Begleitpolizisten, seine persönliche Ansicht ist, dass es schon ok ist, Affen wie in KZ zu züchten, um dann im Namen von Menschenleben mit den Primaten Experimente zu machen, wie z.B. Affe mit Virus zu infizieren, um zu testen, ob solcher oder jener Impfstoff Wirkung zeigt – bis hin zu Tests für Kosmetikprodukte.

Standpunkt des Verfassers des Dekrets ist aber, dass es so nicht ok ist. Man mag ja zwar anerkennen, dass es nicht unbedingt bei jedem dieser Labore um wie Alchymiekeller geht, wo ständig hauptsächlich danach gesucht wird, welche Mischung welcher Chemikalien, nicht ganz so tödlich verläuft, um es als irgendein “neues Mittel gegen irgendwas” zu vermarkten. Aber, wenn die medizinische Wissenschaft nur daran hängt, sogar einen Primaten als was ganz anderes als einen Menschen einzustufen – während aber auch sagt, dass doch voll ähnlich sind, und deswegen Experimente an Primaten nutzvoll, ohne mal darüber zu reden, dass in einer wissenschaftlichen Welt, wo die Seele nicht existiert, dies Experimente wie an Kindern anderer Primatenfamilie sind – da hört es sich nicht danach an, dass die medizinische Wissenschaft so läuft, wie sie vielleicht laufen würde, wenn man einfach mal sagt: “In Berlin und Brandenburg, keine Tierversuche an Primaten, Beagles, und weiteren.”

Der Polizist mag da zwar von seinem Umfeld eine Krankheit kennen, für welche er einem Affen höchstpersönlich die Kehle durchschneiden würde, wenn dies einen (vermeintlichen) Beitrag zu der Bekämpfung dieser Krankheit leistet. Aber das bedeutet nicht, dass der Polizist unbedingt dafür wäre, dass hinter seinem Hausgarten eine Lagerhalle hingestellt wird, in welcher Tausende Affen in Käfigen, im Namen von Research & Development von irgendeiner Firma, und er dann versetzt wird, um an Tor der Firma zu überprüfen, ob das auch wirklich alles Affen sind, die da gebracht werden, und nicht z.B. Kleinkinder. Und in dem Sinne sollte dem Polizisten schon klar sein, dass wenn nicht Außen vor bleibt, der Hintergrund des Dekrets schon komplexer ist, als worüber man sonst so beim Spaziergang redet.

Sowas betrifft dann auch andere “Stellen”. Spezifisch, wenn es um juristische Fragen geht, da gehört man als Staat generell einer wie Rechtsschule an, wenn man mal z.B. Shariah-Jurisdiktionen als mehrere verschiedene Rechtsschulen nennt, ähnlich wie z.B. die Gesetze und Gerichte in BRD etwas anders gestaltet sind, als was es z.B. in UK und USA, oder in Frankreich der Fall ist. Im Sinne der Rechtsschule wird man dann auch promoviert und so.

Und da sehe ich schon als Problem, wenn einer derer, welche direkt mit Rechtswissenschaft der Juraschule zu tun haben, sich mit Publikationen sozusagen abtrünnig zu den “Lehren” verhält. Also Lehren, wie z.B. dass man die “Bürgerschaft” als eine Mitgliedschaft im Staat verstehen kann. Beziehungsweise auf eine Einzelperson bezogen, es besteht ein gewisses Rechtsverhältnis zwischen der natürlichen Person und dem Staat, welcher eine gewisse juristische Person darstellt. Dieses Rechtsverhältnis wird allgemein als “Bürgerschaft” bezeichnet. Und da zu kommen und Thesen aufzutischen, wie: “Und an dem Punkt, da macht es voll Sinn anhand von vermeintlicher Ethnizität zu unterscheiden, wie ob jemand ein Biodeutscher ist, und wenn nicht, dann wird dem die Mitgliedschaft gekündigt, und uns doch egal, was dann als staatenloser macht.” – sowas in der Art verstößt schon vom Prinzip her gegen den Rechtsrahmen der Bürgerschaft.

Womit ich hier nicht die genannte Disziplinarverfügung absegne. Aber, für mich hört sich das danach an, dass es statt irgendwelcher 10% Kürzung einfach die Fragestellung geben sollte: “Hier biste Teil einer Staatsgemeinschaft, und entweder biste ein Teil, oder halt draußen auf’m Marktplatz um Deine Thesen zu vermarkten, noch dazu zu Themen, für welche es eigentlich Fachbereich gibt.”

Zu den allgemeinen Verständnissen von Verfassungsrecht

Letztens hatte Preußen eine Verfassung, vom 30. November 1920, mit welcher die Verfassung vom 31. Januar 1850 ersetzt wurde.

Die Verfassung von 1920 wurde dann übergangen, mit der Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 (Preußenschlag) – und in dem Bezug das Urteil eines Reichsgerichtes, an welches sich Otto Braun gewandt hatte, das Urteil wurde vom Präsidenten und der Reichregierung ignoriert.

Dann gab es noch z.B. die Gleichschaltungs’gesetze’, (31.03. und 07.04.1933), mit welchen sich Nazis unter anderem in Landesparlamenten einfach so höheren Anteil gaben, als was das davorliegende Ergebnis der Wahlen laut Wahlrecht war – und dann auch noch das ‘Gesetz’ über den Neuaufbau des Reiches, vom 30.01.1934 – was alle Länder/Glieder betraf.

Darüber wurde schon manches gesagt, und kann noch manches gesagt werden. Zum Beispiel, in BRD, da scheint die allgemeine Rechtsauffassung zu sein, dass diese Gesetzgebung der Nazis erst im Nachhinein außer Kraft trat. Ich persönlich kann da zwar verstehen, dass man gerade so nach dem Krieg auch noch mit anderen Dingen zu tun hatte. Aber, von argumentativ schon ziemlich nicht-freien und nicht-fairen Wahlen bei Ende der “Weimarer Republik” (mit dann auch gleich noch kompletter Aussetzung aller Wahlen) bis hin dazu, dass von den NSDAP-Mitglieder dann so manche weiterhin mit in den höchsten Ebenen saßen, wo dann zum Beispiel für Generalamnestie der Naziverbrechen plädiert wurde – ich persönlich finde absurd, so zu tun, als ob 1935 alles noch in kompletter Ordnung war. Und ich finde auch absurd, wenn EU einen auf “gemeinsam stehen wir für Völkerrecht” tut, während z.B. zum Münchener Abkommen Tschechien sagt, dass es ex tunc ungültig war, also von Anfang an keine wirkliche Rechtskraft hatte, während BRD letztens noch so: “Ex nunc!” – also da ja jetzt nicht wirklich ganz so ein EU-weites gemeinsames Rechtsverständnis vorhanden zu sein scheint, wenn man sich auch mal auf die Details einlässt.

Aber hier zurück zu dem Preußenschlag. Schon da scheint sich eine Rechtsauffassung bemerkbar gemacht zu haben, welche es als Pyramide betrachtet, wer sozusagen übergeordnet ist. Im Beispiel, heutzutage beim Bund, Grundgesetz mit Parlament/Bundesregierung, welche über Bundesländern stehen – und dann Dinge wie z.B., dass ein Bundesland also gewisse Gesetze machen kann, wenn es nicht exklusiv in der Domäne der Bundesebene liegt – im Beispiel, bei Themen zu Mieten, da sagt der Bund, dass nur der Bund dazu was erlassen darf… und wenn sich Bund nicht weiter drum kümmert, tja…

Allgemein finde ich, dass es sicherlich Sinn macht, wenn es gewisse Ordnung gibt, mit welcher Zuständigkeiten geklärt sind, usw. Aber so pauschal zu sagen, dass die eine Ebene absolut über einen anderen Ebene sitzt, das würde ich nicht.

Im Beispiel, wenn man als moderner Rechtsstaat Preußen also sagt, dass zum Beispiel das “Recht auf körperliche Unversehrtheit” bei Zivilisten als absolut gilt, und man Mitglied z.B. der EU ist, wo das nicht unbedingt genau so gesehen wird, und sich dies zum Beispiel bei Aktivitäten von Frontex bemerkbar macht, dass es nicht genauso gesehen wird – da finde ich nicht, dass einen Grund geben würde, sich der Auffassung der EU bei sowas unterordnen zu müssen. In Praxis, wenn im Rahmen von EU Frontex auf eigenem Staatsgebiet operativ wäre, und da ein Fall auftritt, welcher laut preußischem Recht als eine Verletzung des “Rechts auf körperliche Unversehrtheit” gilt, während EU sagt: “Passt schon.”, da finde ich nicht, dass EU einfach so das Machtwort darüber hat, nur weil sich paar Staaten zu einem staatspolitischem Verein zusammengetroffen haben, bei welchem es vorwiegend um Wirtschaft geht.

Und in dem Sinne auch im Rahmen des einen Staates. Lies, man kann in neuer Verfassung sagen: “Zuständigkeit für Thema soundso, wie zum Beispiel allgemeine Bildung, liegt beim Parlament”, und Parlament kann dann die Zuständigkeit (zum Teil) auf Kommunen übertragen. Aber damit ist ja nicht gesagt, als ob es in der juristischen Macht des oder der Verfassungsträger wäre, zu entscheiden, ob es Bildung überhaupt geben darf bzw. Hoheit darüber hätte, zu sagen, wie das soundso auszusehen hat.

Womit ich erklären möchte, in welchem Dreh, sich mein Verständnis zu Verfassungsrecht befindet, wo man sich als Staat zwar sozusagen eine Hausordnung gibt, aber diese Hausordnung nicht über allem anderem absolut steht, und aber auch nicht einfach so ausgehebelt werden kann, selbst wenn sich Parlament und EU und Onkel Sam einig sind, dass man es ja nicht so genau nehmen muss, ob zum Beispiel so ein Tasereinsatz durch Frontex Mitarbeiter oder Polizisten (unter Umständen) schon eine Verletzung der Rechte des Betroffenen darstellen kann.

Zum Zensurrecht

Zensur, technisch definiert, gibt es auch heutzutage noch.

Z.B. in den Vereinigten Staaten von Amerika, da gibt es eine Liste an Wörtern (spezifisch Vulgarismen), welche im TV nicht zu hören sein dürfen. Der Hintergrund dessen, ist einfach, dass in Haushalten dort, ein oder mehrere TV-Empfangsgeräte ständig laufen, und ob nun insbesondere Kleinkind alleine im Zimmer, oder Familie sich gemeinsam was ansieht, für vulgäre Wörter gibt es da keinen Platz. Dies fällt in USA unter “FCC Regulations”, also sozusagen so Medienrecht.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es laut Artikel 5 des Grundgesetzes, ein Zensurverbot. Und wie bei so manchem Gesetzestext beim Bund, da sind in dem Artikel gleich Ausnahmen mit angefügt. Also sozusagen: “Zensurverbot, jaja, aber…” Dies betrifft z.B. die persönliche Ehre, und im Strafgesetzbuch gibt es was z.B. zu Beleidigung gleich im Doppelpack. Einer der Hintergründe dabei, halt Dinge, wie dass sich irgendjemand in was reingesteigert hat, und/oder reingesteigert wurde, und nach sowas kam es dann z.B. zu dem tätlichen Angriff auf Herrn Wolfgang Schäuble, ein Angriff, nach welchem er bis zu seinem Lebensende auf einen Rollstuhl angewiesen war.

Solche Dinge möchte man unterbinden, was ich voll verständlich finde. Ich selbst finde es nur etwas merkwürdig, wenn dann in Gesprächen so getan wird: “Nein, nein, Zensur gibt es bei uns nicht, also, so allgemein gesagt.”, während beim Bund in Anzahl eigentlich schon was an Einschränkungen zusammenkommt, zu was beim Bund kein Sammelbegriff wie “Zensurrecht” benutzt wird, weil “Zensur gibt es bei uns doch nicht”.

Und da bin ich Fan davon, sachlich über diese Dinge zu reden. Und ich komme da zu dem Schluss, dass es schon paar Dinge gibt, welche nicht im öffentlichen Raum stehen müssen. Im Beispiel, jemand macht ein KI-Video, in welchem es echt so aussieht, als ob Herr Merz sagt, dass er Krieg gegen Polen erklärt hat, und vorhat so viele Polen wie möglich, hinter den Jordan zu bringen. Und solches Video geht viral.

An dem Punkt, mag Herr Merz vielleicht schon dementiert haben, und sogar mit Anwalt geredet, um sogenanntes Cease-and-Desist an alle Kanalinhaber mit dem Video zu senden (mit Argument was zu Persönlichkeitsrechten, wegen Abbild und so, und viel Glück damit bei Gerichten in USA oder China, wo so ein Videoserver oder Kanalinhaber eventuell sitzt). Aber wenn der Präsident von Polen seine News und alles, vielleicht nur aus Sozialen Medien bezieht, für den ist das vielleicht so, dass schon so gut wie Befehl zum Abschuss von Raketen auf Bundeswehrkasernen gibt.

Das ist hier natürlich etwas eine Karikatur. Und ich würde da schon davon ausgehen, dass es nicht gleich so eskaliert. Aber möchte halt verdeutlichen, dass es nicht wirklich weit an Haaren hergezogen ist, dass mit relativ geringem Aufwand von Seiten eines solchen Videomachers, unter Umständen ziemliches Problem, bzw. Aufwand da noch mit sogenanntem Damage control hinterherzukommen.

Und in dem Sinne, bei aller Liebe zu Kunstfreiheit, Freier Presse, usw., ich finde da angebracht sich ehrlich zu machen, dass es auch nicht wirklich im Interesse der üblichen Nutznießer dieser Freiheiten zu sein scheint, wenn wie unter Deckmantel dieser Freiheiten, kompletter Unfug betrieben wird, ob nun einfach nur um mit Klicks Geld durch Werbeeinnahmen zu bekommen, oder den Boden für eine Invasion von ganz anderer Seite zu ebnen.

Damit sage ich nicht: “Brutalste Zensur Ever!” Es gibt da auch paar andere mögliche Maßnahmen, um gewissem Übermaß zu können. Zum Beispiel, von Bürger/innen kann man sicherlich erwarten, es zu differenzieren zu lernen, von dem was online präsentiert wird – und man da sagen kann: “Werte Bürgerschaft, unter Link soundso, findet Ihr Verzeichnis der aktuell registrierten Medienunternehmen. Und wenn jemand z.B. in sozialen Medien einen Artikel verlinkt, welcher sich auf einer Webseite befindet, welche nicht mit in diesem Verzeichnis, da könnt Ihr schon davon ausgehen, dass es alles von sogenannter Troll-Farm kommen könnte.”

Aber in dem Bereich, sehe ich gewissen Schwerpunkt, bis hin zu Fragen, wie wenn es in Dubai ein Produkt im Laden gibt, welches es hier nicht gibt (weil verboten, bzw. ohne Zulassung), und Influencer von dort direkt Pakete an Kinder hier sendet, welche es sich über den Video-Kanal des Influencers bestellt haben, das sowas auch nicht wirklich etwas ist, was man so gut finden muss, geschweige denn jetzt sozusagen zu warten, bis es zu Fall von z.B. Bleivergiftung durch irgend so ein Produkt kommt, bevor man von Seite der Behörden einschreiten darf. Und das mit der Bleivergiftung, das ist übrigens einer der Gründe weswegen es die Anforderung gibt, dass ein Produkt zugelassen werden muss – weil man sich so aus dem Stand nicht unbedingt darauf verlassen kann, dass es bei solcher “Lieferkette” irgendwo dort irgendeine Norm gibt, welche auch beachtet wird.

Und, wenn dies Klärung findet, mit Liste zu Zensurrecht-Themen, da haben angehende Medienschaffende dann eine Zusammenfassung, mit welcher die Dinge halt klar – was ich als Rahmen bezeichnen würde, im Rahmen von welchem, sich ansonsten jeder sein Gemälde oder Gekritzel machen kann, wie möchte.